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Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
Minibaggervermietung – Entwurf

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Baumaschinen (insbesondere Minibagger) und ggf. mitvermietetes Zubehör zwischen Kraftwerk Prototyping & Maschinen, Inhaber Thomas Maurer, Marianne-Cohn-Straße 36, 68167 Mannheim (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (Verbraucher oder Unternehmer).
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung

  1. Vertragsgegenstand ist die überlassene Baumaschine einschließlich vereinbarten Zubehörs in dem bei Übergabe dokumentierten Zustand.
  2. Technische Daten, Abbildungen und Angaben auf der Website oder in Angeboten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.
  3. Der Maschinenstandort für Bereitstellung und Transportabrechnung ist 66892 Bruchmühlbach-Miesau, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss

  1. Anfragen des Mieters stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Mietvertrag kommt erst durch schriftliche oder textformliche Annahme des Angebots des Vermieters bzw. Unterzeichnung eines Mietvertrags/Übergabeprotokolls zustande, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Die auf der Website genannten Preise sind freibleibend und können sich bis zum Vertragsschluss ändern.

§ 4 Mietdauer, Rückgabe

  1. Die Miete erfolgt tageweise, beginnend und endend zu den im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll vereinbarten Zeiten.
  2. Der Mieter hat die Maschine am Ende der Mietzeit am vereinborten Ort in vertragsgemäßem Zustand bereit zur Abholung durch den Vermieter oder zur Rückgabe bereitzustellen.
  3. Eine Überziehung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann gesondert berechnet werden.

§ 5 Mietpreis, Betriebsstunden, Nebenkosten

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Mietvertrag vereinbarten Preise. Maßgeblich können ergänzend die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise sein, sofern im Angebot darauf Bezug genommen wird.
  2. Die Tagesmiete umfasst bis zu 8 Betriebsstunden, sofern nicht anders vereinbart. Jede weitere Betriebsstunde wird gemäß Preisliste berechnet.
  3. Bereitstellungsgebühr, Versicherungspauschale, Transport, Zubehör, Reinigung, Tankservice, Wartezeit und sonstige in der Preisliste genannte Positionen werden gesondert berechnet, sofern sie angefallen sind.
  4. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung gilt § 19 UStG: Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

§ 6 Kaution, Zahlung

  1. Der Vermieter kann eine Kaution in der im Angebot genannten Höhe verlangen. Sie dient der Sicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.
  2. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Maschine unter Abzug offener Forderungen erstattet.
  3. Zahlungsmodalitäten (Vorkasse, Rechnung, Bar bei Übergabe etc.) werden individuell vereinbart und im Vertrag festgehalten.

§ 7 Übergabe, Einweisung, Dokumentation

  1. Bei Übergabe werden Zustand der Maschine, Betriebsstundenstand, Zubehör und erkennbare Mängel in einem Übergabeprotokoll (inkl. Fotos) dokumentiert. Der Mieter bestätigt die Richtigkeit mit seiner Unterschrift.
  2. Der Vermieter erteilt eine Einweisung in die Bedienung und wesentliche Sicherheitsaspekte. Der Mieter bestätigt, die Einweisung verstanden zu haben.
  3. Der Mieter darf die Maschine nur selbst oder durch eine im Vertrag benannte, geeignete und angewiesene Person bedienen.

§ 8 Pflichten des Mieters, ordnungsgemäße Nutzung

  1. Der Mieter hat die Maschine pfleglich zu behandeln, Betriebsanweisungen und Straßenverkehrsrecht (sofern relevant) zu beachten und nur auf geeigneten Flächen einzusetzen.
  2. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, Unfälle, Diebstahl und erhebliche Mängel unverzüglich zu melden.
  4. Der Mieter trägt die Verantwortung für den sicheren und gesetzeskonformen Einsatz während der Mietzeit, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Der Mieter hat während der gesamten Mietdauer angemessene Vorkehrungen zum Schutz vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu treffen. Die Maschine ist unbeaufsichtigt nur an einem geeigneten, möglichst geschützten Ort abzustellen (z. B. eingezäuntes Grundstück, verschlossene Fläche, nach den örtlichen Gegebenheiten). Schlüssel und Zündschlüssel sind getrennt von der Maschine sicher aufzubewahren; ein Hinterlassen von Schlüsseln in oder an der Maschine ist untersagt. Bei Verlust, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

§ 9 Transport, Kraftstoff

  1. Anlieferung und Abholung erfolgen nach gesonderter Vereinbarung; die Entfernung wird ab dem Maschinenstandort Bruchmühlbach-Miesau berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Der Mieter hat die Maschine mit dem vereinbarten Tankstand zurückzugeben. Andernfalls kann ein Tankservice gemäß Preisliste berechnet werden.

§ 10 Reinigung, Rückgabezustand

  1. Die Maschine ist in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden, üblichen Verschmutzungszustand zurückzugeben.
  2. Bei übermäßiger Verschmutzung kann eine Reinigungspauschale gemäß Preisliste berechnet werden.

§ 11 Haftung, Versicherung, Selbstbehalt

  1. Die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei gesetzlich zwingenden Fällen – ausgeschlossen.
  2. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, soweit diese zwingend sind.
  3. Das Mietgerät ist im Rahmen der Vermietung über eine Maschinenversicherung abgesichert; Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot und der Versicherungsinformation. Der im Objektverzeichnis genannte Grundselbstbehalt beträgt 500 € je Schadenfall. Maßgeblich im Streitfall sind die versicherungsvertraglichen Unterlagen (Policen, Objektverzeichnis, Selbstbehalt-Tabelle gemäß Legende).
  4. Bei Diebstahl (und vergleichbaren versicherten Entwendungsereignissen) gilt nicht nur der Grundselbstbehalt von 500 €, sondern die in der Police vorgesehene Sonderregel: Es gilt 10 % der maßgeblichen Versicherungssumme, mindestens jedoch der vereinbarte Grundselbstbehalt (500 €). Praktisch liegt der Selbstbehalt daher in der Regel bei 10 %, weil dieser Betrag über dem Mindestbetrag liegt.
  5. Nach dem Objektverzeichnis ist für den Minibagger eine Versicherungssumme von 23.907 € ausgewiesen; 10 % davon betragen 2.390,70 € (voraussichtlicher Selbstbehalt bei Diebstahl nur des Minibaggers). Werden Bagger und Löffelpaket gemeinsam entwendet und beträgt die Gesamtversicherungssumme 26.957 €, entsprechen 10 % dem Betrag von 2.695,70 €. Die genannten Eurobeträge sind Orientierungswerte auf Grundlage der genannten Summen; abweichende oder aktualisierte Angaben im Objektverzeichnis gehen vor.
  6. Schäden außerhalb des Versicherungsschutzes sowie vom Mieter zu vertretende Schäden trägt der Mieter nach den gesetzlichen Regeln; vereinbarte Schadenspauschalen ergeben sich aus der Preisliste oder dem Angebot.

§ 12 Mängel, Instandsetzung

  1. Bereits bei Übergabe bestehende Mängel sind im Übergabeprotokoll zu vermerken.
  2. Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter unverzüglich zu melden. Eigene Reparaturen ohne Zustimmung des Vermieters sind untersagt.

§ 13 Stornierung, Rücktritt

  1. Eine Stornierung der Reservierung bzw. des Mietauftrags ist jederzeit vor Mietbeginn möglich. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € je Stornierung vereinbart.
  2. Eine Stornierung während der laufenden Mietzeit ist nicht möglich.
  3. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nach Mietbeginn ist nicht als Stornierung im Sinne von Absatz 1 gedacht und kann nur in Rücksprache mit dem Vermieter vereinbart werden; bis zu einer solchen Einigung bleibt der Vertrag wirksam.
  4. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers (soweit anwendbar) bleiben unberührt.

§ 14 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
  2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mannheim, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026 · Kraftwerk Prototyping & Maschinen · kraftwerk@thomasmaurer.de